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   VGH Bayern, 24.06.2010 - 22 ZB 10.160   

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https://dejure.org/2010,29925
VGH Bayern, 24.06.2010 - 22 ZB 10.160 (https://dejure.org/2010,29925)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.06.2010 - 22 ZB 10.160 (https://dejure.org/2010,29925)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 22 ZB 10.160 (https://dejure.org/2010,29925)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gesellenprüfung zum Dachdecker; Anspruch auf erneute Zulassung zur praktischen Prüfung wegen Verwendung unzulässiger Bewertungskriterien; Bewertungskriterium "Gesamteindruck/Gesamtleistung" bei der Bewertung der praktischen Prüfungsleistungen; Bewertungsspielraum der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Bewertung einer Gesellenprüfung im Dachdeckerhandwerk unter besonderer Gewichtung des Bewertungskriteriums Gesamteindruck bzw. Gesamtleistung; Gesamteindruck bzw. Gesamtleistung als Teil jeder rechnerisch zu ermittelnden Einzelnote einer Prüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Bewertung einer Gesellenprüfung im Dachdeckerhandwerk unter besonderer Gewichtung des Bewertungskriteriums Gesamteindruck bzw. Gesamtleistung; Gesamteindruck bzw. Gesamtleistung als Teil jeder rechnerisch zu ermittelnden Einzelnote einer Prüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2010 - 22 ZB 10.160
    Im Prüfungswesen ist, soweit dieses mit prüfungsspezifischen Wertungen verbunden ist, die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe - mit den sich daraus für die gerichtliche Kontrolle ergebenden Einschränkungen - grundsätzlich möglich (BVerwG vom 12.7.1995 BVerwGE 99, 74 unter Hinweis auf BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34).

    Die rechtliche Steuerung und folglich auch die gerichtliche Kontrolle insbesondere bei der Beurteilung von einzelnen Prüfungsleistungen - so das Bundesverfassungsgericht - stoße nämlich von vorneherein an Grenzen: Den Prüfungsbehörden sei ein Wertungsspielraum zuzubilligen, weil Prüfer bei ihrem wertenden Urteil von Einschätzungen und Erfahrungen ausgehen müssten, die sie im Lauf ihrer Examenspraxis bei vergleichbaren Prüfungen entwickelt hätten und allgemein anwendeten; Prüfungsnoten dürften daher nicht isoliert gesehen werden, sondern seien in einem Bezugssystem zu finden, das durch die persönlichen Erfahrungen und Vorstellungen der Prüfer beeinflusst werde; außerdem müsse die Chancengleichheit in Bezug auf die Gesamtheit vergleichbarer Prüflinge gewahrt werden (BVerfG vom 17.4.1991 a.a.O.).

    Entgegen der Ansicht des Klägers bedeutet die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe keine (vollkommene) Ungebundenheit des Prüfers; vielmehr verhindert die gerichtliche Willkürkontrolle, dass letztlich unsachliche Erwägungen das Prüfungsergebnis beeinflussen (BVerfG vom 17.4.1991 a.a.O.).

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2010 - 22 ZB 10.160
    Dem steht nicht entgegen, dass nach der ständigen Rechtsprechung bei Prüfungen, die dem Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG unterfallen, das Prüfungsverfahren zwar nicht bereits durch den parlamentarischen Gesetzgeber im Einzelnen festgelegt sein muss, aber doch die maßgeblichen Fragen, nämlich welche Leistungsanforderungen und Bewertungsgrundsätze gelten sollen und wie das Gesamtergebnis der Prüfung zu ermitteln ist, einer - auf formellgesetzlicher Ermächtigung beruhenden - allgemeinverbindlichen Regelung zumindest durch den staatlichen Verordnungsgeber oder einen autonomen Satzungsgeber bedürfen (vgl. BVerfG vom 4.3.1989 BVerfGE 80, 1; BayVGH vom 29.3.2007 NVwZ-RR 2007, 532 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.1995 - 6 C 12.93

    "atypische Leistungskonstellation" - § 5d Abs. 4 DRiG, Voraussetzungen einer

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2010 - 22 ZB 10.160
    Im Prüfungswesen ist, soweit dieses mit prüfungsspezifischen Wertungen verbunden ist, die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe - mit den sich daraus für die gerichtliche Kontrolle ergebenden Einschränkungen - grundsätzlich möglich (BVerwG vom 12.7.1995 BVerwGE 99, 74 unter Hinweis auf BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34).
  • VG Regensburg, 24.11.2011 - RN 5 K 11.379

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist aufgrund

    Damit sind dem Gesellenprüfungsausschuss die Festlegung der Kriterien und deren Gewichtung selbst überlassen, was nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auch nicht zu beanstanden ist (BayVGH vom 24.6.2010, Az. 22 ZB 10.160 ).

    Diese Vorgehensweise ist nach Auffassung der entscheidenden Kammer nicht zu beanstanden (vgl. bereits VG Regensburg vom 9.11.2009, Az. RN 5 K 08.1641; bestätigt durch: BayVGH vom 24.6.2010, Az. 22 ZB 10.160 ).

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